FAQs zu unseren Mietanhängern
Sie haben Fragen zur Anmietung eines Mietanhängers oder dessen Ablauf?
Dann haben wir hier für Sie eine kleine Hilfestellung.
Unsere Mietanhänger verfügen alle über eine Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeuge.
Ausschließlich diese Art der Zulassung berechtigt die gewerbsmäßige Nutzung eines Anhängers als Mietfahrzeug.
Grundvoraussetzung für diese Zulassung ist eine spezielle Versicherung für Selbstfahrermietfahrzeuge. Ebenso müssen Selbstfahrermietfahrzeuge jährlich zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden.
Für Selbstfahrermietfahrzeuge werden seitens weniger Versicherungen mehrere Deckungsvarianten angeboten:
Um Ihnen den bestmöglichen Schutz bieten zu können, haben wir unsere Mietanhänger mit einer Haftpflichtversicherung samt Voll- & Teilkasko mit Mieterselbstbehalt abgesichert (Ausnahmen vorbehalten).
Bei der Abholung des Mietanhängers wird unsererseits ein Mietvertrag erstellt. Um die erforderlichen Daten verzeichnen zu können, benötigen wir von Ihnen den Führerschein sowie den Personalausweis im Original. Sollte kein Personalausweis mit Anschrift vorhanden sein, so benötigen wir eine amtliche Meldebescheinung von Ihnen.
Vor der Übergabe erfolgt eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Anhängers auf vorhandene Beschädigungen sowie ggf. eine Einweisung in vorhandene Hydraulikelemente oder dergleichen.
Nach der Ausstellung des Mietvertrags sowie der Vorauszahlung der Mietgebühr und Kaution erhalten Sie Ihre Ausfertigung und sind bereit für Ihren Transport.
Bei der Abholung des Mietanhängers wird unsererseits Ihren Führerschein im Original benötigt, da wir als Vermieter diesen im Original einsehen und im Mietvertrag dokumentieren müssen.
Die Vorlage einer Kopie oder eines Fotos ist leider nicht ausreichend. Das bedeutet leider auch, dass eine Vermietung in Folge eines vergessenen oder verlorenen Führerscheins nicht möglich ist.
Sie sind sich unsicher, ob Sie ihren Wunschmietanhänger fahren dürfen? Dann erhalten Sie hier eine kleine Hilfestellung.
Die Berechnung ist ganz einfach, wenn Sie ihren Fahrzeugschein zur Hand nehmen. Sie benötigen hierzu aus dem Feld F.2 das zulässige Gesamtgewicht ihres Zugfahrzeugs. Dieses Gewicht addieren Sie nun mit dem zulässigen Gesamtgewicht des benötigten Anhängers.
Anhand des berechneten zulässigen Gesamtgewichts der Kombination können Sie nun nachschauen, welche Klasse Sie benötigen:
Rechenbeispiel:
Sie besitzen ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2170 kg (Feld F.2 in ihrem Fahrzeugschein) und benötigen unseren Absenkanhänger. Unser Absenkanhänger weißt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500 kg vor.
2170 kg zGG Zugfahrzeug + 1500 kg zGG Anhänger =
3670 kg zulässiges Gesamtgewicht der Kombination
Anhand des berechneten zulässigen Gesamtgewichts der Kombination können Sie nun nachschauen, welche Klasse benötigt wird:
Fazit:
Sie benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse B96 oder BE. Die Fahrerlaubnisklasse B reicht leider nicht mehr aus.
Bei der Abholung des Mietanhängers wird unsererseits die Mietgebühr sowie eine Kaution erhoben. Diese dient als Sicherheitsleistung und richtet sich wie folgt:
Eine Nutzung im Ausland ist spätestens bei der Abholung / Übergabe anzumelden und im Mietvertrag zu verzeichnen.
Die Kaution erhältst du selbstverständlich bei der Rückgabe zurück. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anhänger keine neuen Beschädigungen vorweist.
Bei der Rückgabe des Mietanhängers wird unsererseits der Zustand des Anhängers überprüft, weshalb dies nur mit persönlichem Kontakt geschehen kann.
Da du selbstverständlich sorgsam mit unserem Mietanhänger umgegangen bist und wir keine Beschädigungen feststellen konnten, erhältst du deine Kaution vollständig zurück.
Sollte dennoch ein kleines Missgeschick passiert sein: kein Problem, wir finden eine Lösung. Hierfür behalten wir die Kaution als Sicherheit ein und lassen den Reparaturumfang prüfen.
Durch die Vollkaskoversicherung unserer Anhänger besteht in die meisten Fällen eine Deckung für dich, die deine Kosten im Rahmen hält.
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